Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ; Notwendigkeit des Erleidens eines unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden Arbeitsunfalls; Begriff Arbeitsunfall; Notwendigkeit des Entstehens der Unfälle ...
- blutalkohol , S. 522
Leistungsfreiheit des Versicherers aufgrund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit des Versicherungsnehmers als wesentliche Unfallursache
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Kein Arbeitsunfall - alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit - allein rechtlich wesentliche Ursache - alltägliche Verkehrsbedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB VII § 7 Abs. 2 § 8 Abs. 1
Unfallversicherungsschutz bei alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 10.02.2004 - S 1 U 209/01
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (18)
- BSG, 23.09.1997 - 2 RU 40/96
Wegeunfall bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG schließt die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (…st. Rspr. seit BSGE 12, 242 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO;… vgl auch BSGE 38, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 4;… BSGE 43, 110, 111 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; Urteil vom 2.5.1979 RU 103/77 ; Urteil vom 25.1.1983 2 RU 35/82 ; Urteil vom 25.11.1992 2 RU 40/91 ; Urteil vom 23.9.1997 2 RU 40/96; Urteil vom 17.2.1998 B 2 U 2/97 R).Das BSG hat sich bei der Entscheidung, ab welchem Blutalkoholwert ein Kraftfahrer absolut fahruntauglich ist, im Interesse der Rechtseinheit und Rechtssicherheit der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 37, 89, 94) angeschlossen und geht deshalb nunmehr von einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille aus (BSG, Urteil vom 25.11.1992 2 RU 40/91 ; Urteil vom 23.9.1997 2 RU 40/96), ab dem ein Kraftfahrer unabhängig von sonstigen Beweisanzeichen absolut fahruntauglich ist.
Soweit bei der Entstehung des Unfalls neben der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit mehrere Ursachen mitgewirkt haben, bedarf es der Abwägung und Wertung, ob nach der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblichen Kausalitätslehre der wesentlichen Bedingung die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit gegenüber anderen Unfallursachen als die rechtlich allein wesentliche Bedingung zu werten ist (BSG, Urteil vom 23.9.1997 2 RU 40/96).
- BSG, 17.02.1998 - B 2 U 2/97 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG schließt die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (…st. Rspr. seit BSGE 12, 242 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO;… vgl auch BSGE 38, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 4;… BSGE 43, 110, 111 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; Urteil vom 2.5.1979 RU 103/77 ; Urteil vom 25.1.1983 2 RU 35/82 ; Urteil vom 25.11.1992 2 RU 40/91 ; Urteil vom 23.9.1997 2 RU 40/96; Urteil vom 17.2.1998 B 2 U 2/97 R).Denn lässt sich ein klares Beweisergebnis über die Ursache eines Unfalls, der einen unter Alkoholeinfluss stehenden Verkehrsteilnehmer betroffen hat, nicht erzielen, sind also sonstige Unfallursachen nicht erwiesen, so spricht die Lebenserfahrung dafür, dass die auf der Alkoholbeeinflussung beruhende Fahruntüchtigkeit den Unfall verursacht hat (…BSGE 36, 35, 38 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO; BSG, Urteil vom 17.2.1998 B 2 U 2/97 R).
- BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90
Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Maßgeblich ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch objektive Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und 16, jeweils mwN).Fehlt es an einem inneren Zusammenhang in diesem Sinne, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und 16, jeweils mwN).
- BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91
Alkohol und Dienstunfall
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG schließt die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (…st. Rspr. seit BSGE 12, 242 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO;… vgl auch BSGE 38, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 4;… BSGE 43, 110, 111 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; Urteil vom 2.5.1979 RU 103/77 ; Urteil vom 25.1.1983 2 RU 35/82 ; Urteil vom 25.11.1992 2 RU 40/91 ; Urteil vom 23.9.1997 2 RU 40/96; Urteil vom 17.2.1998 B 2 U 2/97 R).Das BSG hat sich bei der Entscheidung, ab welchem Blutalkoholwert ein Kraftfahrer absolut fahruntauglich ist, im Interesse der Rechtseinheit und Rechtssicherheit der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 37, 89, 94) angeschlossen und geht deshalb nunmehr von einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille aus (BSG, Urteil vom 25.11.1992 2 RU 40/91 ; Urteil vom 23.9.1997 2 RU 40/96), ab dem ein Kraftfahrer unabhängig von sonstigen Beweisanzeichen absolut fahruntauglich ist.
- BSG, 25.01.1983 - 2 RU 35/82
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG schließt die auf Alkoholgenuss zurückzuführende Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus, wenn sie die unternehmensbedingten Umstände derart in den Hintergrund drängt, dass sie als die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfalls anzusehen ist (…st. Rspr. seit BSGE 12, 242 = SozR Nr. 27 zu § 542 RVO;… vgl auch BSGE 38, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 4;… BSGE 43, 110, 111 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; Urteil vom 2.5.1979 RU 103/77 ; Urteil vom 25.1.1983 2 RU 35/82 ; Urteil vom 25.11.1992 2 RU 40/91 ; Urteil vom 23.9.1997 2 RU 40/96; Urteil vom 17.2.1998 B 2 U 2/97 R).Er ist dann nicht einer Betriebsgefahr erlegen, sondern nur "bei Gelegenheit" einer versicherten Tätigkeit verunglückt (…BSGE 48, 228, 229 = SozR 2200 § 548 Nr. 46; BSG, Urteil vom 25.1.1983 2 RU 35/82 ).
- BSG, 29.05.1973 - 2 RU 17/71
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Denn lässt sich ein klares Beweisergebnis über die Ursache eines Unfalls, der einen unter Alkoholeinfluss stehenden Verkehrsteilnehmer betroffen hat, nicht erzielen, sind also sonstige Unfallursachen nicht erwiesen, so spricht die Lebenserfahrung dafür, dass die auf der Alkoholbeeinflussung beruhende Fahruntüchtigkeit den Unfall verursacht hat (BSGE 36, 35, 38 = SozR Nr. 40 zu § 548 RVO; BSG, Urteil vom 17.2.1998 B 2 U 2/97 R). - BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90
Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Das BSG hat sich bei der Entscheidung, ab welchem Blutalkoholwert ein Kraftfahrer absolut fahruntauglich ist, im Interesse der Rechtseinheit und Rechtssicherheit der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 37, 89, 94) angeschlossen und geht deshalb nunmehr von einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 Promille aus (BSG, Urteil vom 25.11.1992 2 RU 40/91 ; Urteil vom 23.9.1997 2 RU 40/96), ab dem ein Kraftfahrer unabhängig von sonstigen Beweisanzeichen absolut fahruntauglich ist. - BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Denn der vor Fahrtantritt erfolgte Alkoholgenuss ist wegen der damit untrennbar verbundenen Herabsetzung oder Aufhebung der Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr generell von vornherein nicht zum Erreichen des Ortes der Tätigkeit bzw nach Beendigung dieser Tätigkeit der Erreichung der Wohnung geeignet und damit in keiner Weise betriebsdienlich (vgl BSG, Urteil vom 4.6.2002 B 2 U 11/01 R SozR 3 2700 § 8 Nr. 10;… Urteil vom 19.12.2000 B 2 U 45/99 R SozR 3 2200 § 550 Nr. 21). - BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84
Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Es ist daher wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten betrieblichen Tätigkeit bzw wie hier zum Weg zur oder von der Arbeitsstätte gehört (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70;… BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1 und 14). - BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
wilde Motorradfahrt zur Meisterschule - Auch ein in strafbarer Weise (§ 315c …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - L 2 U 110/04
Denn der vor Fahrtantritt erfolgte Alkoholgenuss ist wegen der damit untrennbar verbundenen Herabsetzung oder Aufhebung der Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr generell von vornherein nicht zum Erreichen des Ortes der Tätigkeit bzw nach Beendigung dieser Tätigkeit der Erreichung der Wohnung geeignet und damit in keiner Weise betriebsdienlich (vgl BSG…, Urteil vom 4.6.2002 B 2 U 11/01 R SozR 3 2700 § 8 Nr. 10; Urteil vom 19.12.2000 B 2 U 45/99 R SozR 3 2200 § 550 Nr. 21). - BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
- BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89
Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche …
- BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73
Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige …
- BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
- BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84
Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz
- BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74
Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen - …
- BSG, 28.06.1979 - 8a RU 98/78
Kraftfahrer - Absolute Verkehrsuntüchtigkeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2002 - L 2 U 69/01
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- LSG Hamburg, 14.07.2009 - L 3 U 25/07
Anerkennung und Entschädigung eines Verkehrsunfalls auf dem Heimweg als …
Mit dem Erreichen dieses Grenzwertes von 1, 1 Promille ist damit jeder Kraftwagenfahrer unabhängig von seiner körperlichen und geistigen Verfassung und auch unabhängig von seinen Trinkgewohnheiten und einer gegebenenfalls daraus resultierenden Alkoholgewöhnung absolut fahruntüchtig (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Januar 2006 - L 2 U 110/04 - m.w.N., zitiert nach Juris).
Rechtsprechung
KG, 30.07.2008 - 2 U 110/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Streitwertes für die zweite Instanz bei Hilfsaufrechnung und Zurückweisung der Berufung durch Versäumnisurteil
- Judicialis
- rechtsportal.de
GKG § 45 Abs. 3; ZPO § 539 Abs. 1
Zur Bestimmung des Streitwerts bei Hilfsaufrechnung in der zweiten Instanz - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin - 20 O 535/01
- KG, 30.07.2008 - 2 U 110/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 31.10.1989 - 1 W 3230/89
Auszug aus KG, 30.07.2008 - 2 U 110/04
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist indessen anerkannt, dass bei Verwerfung der Berufung (als unzulässig) ebenfalls keine Hinzuaddierung stattfindet, obgleich auch in diesem Fall die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung erhalten bleibt; zur Begründung wird angeführt, dass eine Sachprüfung durch das Berufungsgericht nicht stattfindet (OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 236; KG, MDR 1990, 259;… ebenso Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 45 Rdnr. 49). - OLG Düsseldorf, 04.09.1996 - 16 U 181/93
Streitwertaddition bei Hilfsaufrechnung, Beschwerdewert, Wert der Beschwer
Auszug aus KG, 30.07.2008 - 2 U 110/04
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist indessen anerkannt, dass bei Verwerfung der Berufung (als unzulässig) ebenfalls keine Hinzuaddierung stattfindet, obgleich auch in diesem Fall die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung erhalten bleibt; zur Begründung wird angeführt, dass eine Sachprüfung durch das Berufungsgericht nicht stattfindet (OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 236; KG, MDR 1990, 259;… ebenso Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 45 Rdnr. 49). - OLG Zweibrücken, 14.01.1985 - 7 W 55/84
Auszug aus KG, 30.07.2008 - 2 U 110/04
Denn, soweit der - abschließend nicht einfach zu deutende - Zweck des § 45 Abs. 3 GKG u.a. ist, die mit einer Entscheidung über die Hilfsaufrechnung verbundene Mehrarbeit des Gerichtes zu honorieren (so OLG Zweibrücken, Rpfleger 1985, 328; OLG Saarbrücken, AnwBl. 1980, 155;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. 2008, § 45 GKG Rdnr. 45), ist festzustellen, dass dieser Zweck im Falle des Versäumnisurteils nach § 539 Abs. 1 ZPO nicht platzgreift.
- KG, 23.11.2009 - 8 U 49/09
Streitwert im Berufungsverfahren: Fallenlassen der in erster Instanz erfolglos …
Gestützt auf diese Auffassung ist in der Rechtsprechung für den Gebührenstreitwert der Berufung eine Zusammenrechnung abgelehnt worden in Fällen, in denen die Berufung des Beklagten - nach für ihn negativer Sachentscheidung über die Hilfsaufrechnungsforderung in erster Instanz - zurückgenommen (vgl. KG, Beschluss vom 19. Oktober 1984 zu 1 W 5058/83, JurBüro 1985, 913; OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2006 zu 13 U 135/05, juris; OLG Celle, Beschluss vom 29. November 1984 zu 9 U 127/84, JurBüro 1985, 911; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. November 1997 zu 10 U 38/97, OLGR 1998, 142; OLG Jena, Beschluss vom 5. November 2001 zu 5 U 667/00, MDR 2002, 480; OLG Köln, Beschluss vom 8. August 1994 zu 18 U 234/93, JurBüro 1995, 144; OLG Köln, Beschluss vom 22. August 1994 zu 13 U 32/94, VersR 1996, 125; OLG München, Beschluss vom 18. September 1989 zu 25 U 5725/88, JurBüro 1990, 1337; OLG Schleswig, Beschluss vom 10. August 1982 zu 9 U 21/82, JurBüro 1982, 1863; OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. November 2004 zu 13 U 93/04, NJW-RR 2005, 507), als unzulässig verworfen (vgl. KG, Beschluss vom 31. Oktober 1989 zu 1 W 3230/89, MDR 1990, 259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. September 1996 zu 16 U 181/93, OLGR 1996, 236) oder durch Versäumnisurteil zurückgewiesen (vgl. KG, Beschluss vom 30. Juli 2008 zu 2 U 110/04, KGR 2008, 1008) worden ist oder die Klage in zweiter Instanz unabhängig von der Hilfsaufrechnung abgewiesen worden ist (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20. Dezember 1979 zu 4 W 16/79, JurBüro 1980, 897). - OLG München, 22.09.2016 - 28 W 1460/16
Vergleichsstreitwert bei unbedingt (nicht hilfsweise) erklärter Aufrechnung
Bei Abs. 3 ist die Primäraufrechnung ohne Bedeutung für den Gebührenstreitwert (…vgl. z.B. Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 3. Aufl., 2014, § 45, Rdn. 26: "Ohne Bedeutung für den Gebührenstreitwert ist damit die Primäraufrechnung"; OLG Bamberg, Beschluss vom 7.1.- - 6 W 51/12: "Die von der Bekl. gegen diese Forderung geltend gemachte Aufrechnung ist als so genannte Primäraufrechnung bei der Bemessung des Streitwerts ebenfalls nicht zu berücksichtigen. § 45 111 GKG setzt ausdrücklich eine Hilfsaufrechnung voraus" KG, Beschluss vom 30.7.2008 - 2 U 110/04: Es "findet im Falle der Primäraufrechnung keine Hinzuaddierung statt"; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 31.3.2016 - 5 U 189/16: "Die Aufrechnung durch den Beklagten führt als sog. Primäraufrechnung nicht zur Erhöhung des Streitwerts").
Rechtsprechung
LSG Bayern, 18.01.2006 - L 2 U 110/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Weitergewährung von Verletztengeld über den Zeitpunkt der ursprünglichen Gewährung hinaus
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 03.03.2004 - S 5 U 382/01
- LSG Bayern, 18.01.2006 - L 2 U 110/04